Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma DMC-Hahn, Inhaber Ulrich Klöck e.K. (Druck- und Mediencenter, im Folgenden DMC-Hahn genannt)
I. Geltungsbereich
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der DMC-Hahn ausgeführt. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen nur aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
II. Vertragsschluss
1. Mit der Bestellung gibt der Kunde als Auftraggeber ein verbindliches Angebot i.S.d. § 145 BGB ab. Im Anschluss an die Bestellung erhält der Auftraggeber zunächst sog. Bestellbestätigung. Nach Übermittlung der druckfähigen Daten kommt mit Zusendung einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der DMC-Hahn als Auftragnehmerin und Vertragspartnerin zustande. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt stets der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Die DMC-Hahn behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten sittenwidrige oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben.
4. Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten.
Jede Änderung des Auftraggebers ist ein Angebot an die DMC-Hahn zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages über die Herstellung und Lieferung von Drucksachen. Die DMC-Hahn behält sich das Recht vor, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt die DMC-Hahn das Angebot des Auftraggebers an, so kann das mit der Erstattung der für die Änderung anfallenden Kosten verbunden werden. Die Kosten werden dem Auftraggeber im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt.
III. Kommunikation, Mitteilungen
1. Der Auftraggeber hat spätestens bei der Bestellung eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum endgültigen Abschluss des Auftrages gewährleistet.
2. Insbesondere hat der Auftraggeber durch die Einstellung seines Spamfilters und E-Mail-Clients (lokal und/oder bei seinem Provider) zu gewährleisten, dass ihn E-Mails der DMC-Hahn erreichen. Diese E-Mail-Adresse gilt bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Auftraggeber stillschweigend auch für künftige Aufträge.
3. Mitteilungen der DMC-Hahn, die per E-Mail an die entsprechend Ziffer 1 angegebene E-Mail-Adresse erfolgen, gelten nach ihrer Absendung als beim Auftraggeber zugegangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen, die außerhalb seiner Sphäre liegen, bei ihm nicht eingegangen ist. Für Übertragungsfehler steht die DMC-Hahn nur ein, wenn deren Ursache in der eigenen Sphäre begründet ist.
4. Die DMC-Hahn ist regelmäßig nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf fehlende, falsche oder nicht funktionsfähige E-Mail-Adressen im Sinne der Ziffer 1 hinzuweisen. Dem Auftraggeber bleibt aber der Nachweis gestattet, dass eine solche Mitteilung technisch möglich und zumutbar gewesen wäre.
IV. Preise
1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Soweit Preisangebote befristet sind, ist die Gültigkeitsdauer auf den Shopseiten besonders gekennzeichnet. Zudem gelten die im Angebot der Auftragnehmerin genannten Preise generell unter dem Vorbehalt, dass spätestens eine Wochen nach Eingang der Bestellung bei der Auftragnehmerin die Übermittlung druckreifer Daten erfolgt und die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
2. Die vom Auftragnehmer angebotenen Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% sowie bei Datenübergabe per Datenträger auf dem postalischen oder einem anderen Weg - mit Ausnahme der Datenübermittlung seitens des Auftraggebers per Upload oder E-Mail - eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro (zzgl. der gesetzl. MwSt.) für den Mehraufwand. Die Preise gelten im Übrigen Frei Haus innerhalb Deutschlands. Sie schließen Verpackung, Fracht und Porto ein. Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht Bestandteil des Angebotspreises.
3. Ist das Druckerzeugnis zum ermäßigten Steuersatz (von zurzeit 7%) abzurechnen, hat der Auftraggeber das Vorliegen der Voraussetzungen spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche nach Eingang der Druckdaten anzuzeigen. Nach dieser Frist kann dies mangels Vorlage der Druckdaten nicht mehr berücksichtigt werden. Wegen der einzelfallbezogenen aufwendigen Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen sowie der Kosten für die Archivierung wird dem Auftraggeber ein Aufwendungsersatz je Auftrag in Höhe von netto 60 Euro zzgl. der gesetzl. MwSt. berechnet. Dies gilt auch dann, wenn das Prüfungsergebnis die Abrechnung zum ermäßigten Steuersatz ausschließt. Das Prüfungsergebnis kann - außer bei offensichtlichen Fehlern - nicht angefochten werden. Um eine verzögerungsfreie Produktion zu gewährleisten, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass sämtliche Leistungen zunächst zum Regelsteuersatz von derzeit 19% abgerechnet werden. Bei Aufträgen die nach entsprechender Prüfung zum ermäßigten Steuersatz von 7% abgerechnet werden, wird eine korrigierte Abrechnung zugeschickt und der Differenzbetrag abzüglich der o.g. Aufwendungen dem Auftraggeber zurückerstattet.
4. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes bzw. Produktionskosten im Falle einer Stornierung während des laufenden Herstellungsprozesses werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen einer geringfügigen Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Probeandruck im Online-Handel unüblich, aber Nennung hier ist unschädlich.
5. Korrekturabzüge und Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
6. Die Zustellung der Sendungen erfolgt zu den geschäftsüblichen Zeiten, so dass bei Nichtantreffen des Auftraggebers unter der angegebenen Zustelladresse die Kosten für eine Zweit- und Drittzustellung dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Ebenso werden die Kosten für eine Rücksendung bei Nichtzustellbarkeit einer Sendung dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat.
V. Zahlung
1. Die Zahlung hat spätestens unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto der DMC-Hahn zu erfolgen (Vorkasse) oder durch Bezahldienste wie PayPal. Andere Zahlungsarten (Zahlung per Rechnung) gelten nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers. Scheck und Wechsel werden als Zahlungsmittel generell nicht akzeptiert.
2. Die Auftragnehmerin stellt eine Rechnung für die auf die Bestellung des Auftraggebers hin geleistete Lieferung. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Bei kostenpflichtigen Stornierungen wird die Rechnung unter dem Tag der Stornierung ausgestellt und ist vom Auftraggeber sofort zu zahlen.
3. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung großer Papier- und Kartonnagemenge und besonderer Materialien.
4. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann die DMC-Hahn als Auftragnehmerin Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Auftragnehmerin auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen (§ 321 Abs. 2 BGB) bleibt unberührt.
6. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Für Verbraucher gilt § 288 Abs. 1 BGB. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
7. Im Falle von Rücklastschriften zu Abbuchungsaufträgen, hat der Auftraggeber die der DMC-Hahn von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten. Dies gilt ebenso für die Ablehnung von Lastschriften und Abbuchungen.
8. Auftraggeber, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Bestellung angeben, erklären hiermit ausdrücklich, dass die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für sämtliche Bestellungen, auch für nachfolgende, gelten soll. Dies gilt solange fort, bis gegenüber der DMC-Hahn schriftlich angezeigt wird, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine Verwendung mehr finden soll.
VI. Druckdaten, Prüfungspflicht
1. Die DMC-Hahn führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten aus. Diese Daten sind ausschließlich in den Formaten sowie mit solchen Spezifikationen zu übermitteln, wie sie in den Kundeninformationen - insbesondere unter dem Punkt „Druckdaten" - genannt sind. Bei abweichenden Datenformaten oder anderen Spezifikationen wird ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung an die DMC-Hahn sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet und in der vom Auftraggeber gewünschten Art sind. Eine Überprüfung hinsichtlich Orthographie und Seitenanordnung durch die Auftragnehmerin findet nicht statt.
3. Eine Überprüfung der Druckdaten auf Druckfähigkeit findet von der Auftragnehmerin statt. Sind die Druckdaten fehlerhaft, so wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht zur Vertragsdurchführung ist der Auftraggeber sodann verpflichtet, fehlerfreie Druckdaten zu liefern bzw. die Daten durch die DMC-Hahn im Hinblick auf die Druckfähigkeit bearbeiten zu lassen. Soweit aufgrund der Fehlerhaftigkeit der Druckdaten Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Dazu zählen z.B. Aufwendungen für unerlässliche Korrekturen zur Durchführung des Druckauftrages.
4. Die Gefahr etwaiger Fehler der Druckerzeugnisse infolge fehlerhafter Druckdaten trägt allein der Auftraggeber. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden, soweit technisch möglich, auch andere als die in den Kundeninformationen angegebenen Formate verarbeitet. Sofern jedoch Fehler durch die entsprechende Konvertierung der Daten entstehen, gehen diese nicht zu Lasten der DMC-Hahn. Der Auftraggeber erklärt, dass er das Risiko der Konvertierung selbst trägt. Sofern die Auftragnehmerin Konvertierungen in Form von Satzleistung erbringen soll, werden diese zusätzlich berechnet.
5. Werden Druckdaten nicht im CMYK-Modus übermittelt, so kann die DMC-Hahn die Daten konvertieren. Die Haftung für daraus resultierende Farbabweichungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Mit Übermittlung der Druckdaten in einem anderen als dem angegebenen CMYK-Modus erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die Konvertierung auf sein Risiko erfolgt. Für diese Konvertierung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von brutto 10;- Euro zzgl. der gesetzl. MwSt. in Rechnung gestellt.
VII. Lieferung
1. Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang gem. § 446 S. 1 BGB.
2. Die angegebenen Fertigungsfristen beginnen nach Prüfung und Freigabe der druckfähigen Daten durch die Auftragnehmerin Hierzu wird der Staus durch die Auftragnehmerin umgestellt auf „in Produktion" und der Auftraggeber per Mail informiert Die Angabe der Fertigungsfrist in Arbeitstagen umfasst Montag bis Freitag.
3. Verzögert die Auftragnehmerin die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von der DMC-Hahn zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
4. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb der Auftragnehmerin als auch in dem eines Zulieferers oder Spediteurs - wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung der Auftragnehmerin ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Im kaufmännischen Verkehr steht der Auftragnehmerin an den vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
6. Die Auftragnehmerin erfüllt die ihr im Rahmen der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten. Für private Endverbraucher handelt es sich bei den mit der Ware mitgelieferten Transportverpackungen um lizensierte Produkte. Bei b2b-Kunden geht die Auftragnehmerin, sofern nicht schriftlich eine anderweitige Anzeige erfolgt, von einer unentgeltlichen Standort-Entsorgung durch den Auftraggeber aus. Ansonsten können die Transportverpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware zurückgegeben werden, wenn sie sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sind.
7. Die DMC-Hahn versendet Waren nach Deutschland. Lieferungen ins EU-Ausland bedürfen einer separaten Anfrage über unser Anfrageformular
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Auftragnehmerin an den Auftraggeber ihr Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die DMC-Hahn ab. Die DMC-Hahn nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für die Auftragnehmerin bestehenden Sicherheiten deren Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist die DMC-Hahn auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
2. Bei Be- oder Verarbeitung von der Auftragnehmerin gelieferter und in deren Eigentum stehender Waren ist die DMC-Hahn als Herstellerin gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist die Auftragnehmerin auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
IX. Beanstandung/Gewährleistungsregelung
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung/ Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche nach Entdeckung; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
3. Beanstandungen, die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen, die auf RGB-Farben beruhen, bei denen die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind (vgl. Punkt VI). Geringfügige Farbabweichungen sind kein Mangel. Dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei der DMC-Hahn gedruckt wurde.
4. Bei berechtigten Beanstandungen ist die DMC-Hahn zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt die DMC-Hahn dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung/Rücktritt) verlangen.
5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
7. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
8. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der DMC-Hahn. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die Auftragnehmerin ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
9. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können wegen Geringfügigkeit der Abweichung nicht beanstandet werden. Berechnet wird die bestellte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, in allen anderen Fällen auf 15 %.
X. Haftung und Entschädigung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind mit Ausnahme der nachfolgend in Ziffer 2 aufgeführten Punkten ausgeschlossen.
2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
- bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden
- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin; insoweit haftet die DMC-Hahn nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden
- im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware
- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
3. Für den Fall der Kündigung des Vertrags wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (§ 643 BGB) durch die DMC-Hahn, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten nach Datencheck und Fristsetzung bzw. fehlender Druckfreigabe (vgl. Punkt VI Ziffer 3), verpflichtet sich der Auftraggeber, der DMC-Hahn eine Entschädigungszahlung in Höhe von 5 % der vereinbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 10 € netto zu zahlen.. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall der DMC-Hahn Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch der Auftragnehmerin bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.
4. Eine Entschädigungszahlung seitens des Auftraggebers ist auch dann zu leisten, wenn der Auftraggeber den Vertrag unter den Bedingungen gemäß Punkt XI. nach Ablauf der kostenfreien Stornofrist kündigt bzw. storniert. Bis zur Druckfreigabe gilt die unter Ziffer 3 genannte Entschädigungsregelung. Nach erfolgter Druckfreigabe ist der laufende Herstellungsprozess unumkehrbar, daher ist die erbrachte Leistung in Höhe der Auftragssumme zu entschädigen, zuzüglich ggf. bereits geleisteter Dienste wie „Datencheck" und/oder Korrekturabzüge. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall der DMC-Hahn Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch der Auftragnehmerin bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist. Mit Abgabe der verbindlichen Stornierungserklärung stimmt der Auftraggeber der Entsorgung der im Herstellungsprozess befindlichen Ware auf Kosten der Auftragnehmerin zu. Die Auftragnehmerin ist daher nach Stornierung/Kündigung nicht zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
XI. Rücktritt vom Vertrag/Kündigung
1. Eine kostenfreie Stornierung einer Bestellung durch den Auftraggeber ist nur bis zum Versand der Bestellbestätigung per E-Mail möglich. Soweit der Auftraggeber nach erfolgter Zahlung den Auftrag storniert oder kündigt, ist er verpflichtet, eine Entschädigungszahlung in Höhe von 5% des Bestellwertes (mindestens jedoch 10,- Euro netto) sowie bei Inanspruchnahme von Bezahldiensten (wie PayPal etc.) die volle Höhe der Aufwendungen hierfür zu leisten. Sobald die Daten sich in der Prüfung befinden, fällt hierfür eine Kostenpauschale in Höhe von 10,- Euro zzgl. der gesetzl. MwSt an. Nach Freigabe der Daten durch die Auftragnehmerin sind bei Stornierung die vollen Kosten der Bestellung zu entrichten.
2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, soweit hinsichtlich des Vermögens des Auftraggebers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder der Auftraggeber die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
3. Ferner besteht für die Auftragnehmerin das Recht zu kündigen (§ 643 BGB) bei unterlassener Mitwirkungshandlung des Auftraggebers, insbesondere fehlender Zusendung von fehlerfreien Daten nach Datencheck und Fristsetzung bzw. fehlender Druckfreigabe. Vor Zusendung einer Auftragsbestätigung hat die Auftragnehmerin ferner das Recht die Bestellung des Auftraggebers zu löschen, sofern binnen 4 Wochen keine Übermittlung druckreifer Daten erfolgt ist.
XII. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Punkte IX. und X.) verjähren mit Ausnahme von Ansprüchen aus vorsätzlicher Handlung der unter Punkt X Ziffer 2 genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht, soweit die Auftragnehmerin arglistig handelt. Von der vorstehenden Verjährungsregelung nicht betroffen sind Verträge mit Verbrauchern im Sinne des BGB, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
XIII. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
XIV. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der DMC-Hahn nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
XV. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat die DMC-Hahn von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
XVI. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich der Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Geschäftssitz der DMC-Hahn.
2. Soweit der Auftraggeber ein privater Endverbraucher ist und keinen Wohnsitz innerhalb der europäischen Union hat, gilt ebenfalls der Geschäftssitz der DMC-Hahn als Gerichtsstand.
XVII. Datenschutz gemäß BDSG
Name und Anschrift des Kunden sowie alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden bei der Auftragnehmerin in automatisierten Dateien gespeichert werden. Ferner ist die Auftragnehmerin berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten und Informationen im Sinne und nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verwerten.
XVIII. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen oder in sonstiger Weise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
XIX. Informationen zum Anbieter
Die Internetplattform DMC24.de wird von der DMC-Hahn, Inhaber Ulrich Klöck e.K. betrieben. E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Website: www.druck-mediencenter Servicehotline: 0 65 43/98 00 89 Hotline ist erreichbar: Mo-Fr 08:30-17:00 Telefax: 0 65 43/98 00 90 Inhaber: Ulrich Klöck Handelsregistereintrag: Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 3281 vom 22.10.03 Steuer-Nr. 40/088/3084/4 UID DE 22 98 12 952 Stand: Oktober 2010
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